Wochenrückblick 29-2026

Von | 26.Juli. 2026

Wochenrückblick 29-2026 und das Wetter war diese Woche für Ende Juli an manchen Stellen schon fast durchwachsen, fast schon relativ kühl 😉

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In dem Beitrag für diese Woche ging es um die E-Mail-Archivierung. Im Mittelpunkt stand ein Vergleich der beiden Open-Source-Lösungen OpenArchiver und MailArchiver. Beide Systeme können selbst gehostet und per Docker auf einem beliebigen Linux-System installiert werden.

Beiden gemeinsam ist, dass sie E-Mail-Postfächer auslesen können. Darüber hinaus kann OpenArchive auch weitere Quellen einbinden, unter anderem Microsoft 365. Hinsichtlich des Ressourcenverbrauchs ist Mail Archiver die etwas sparsamere Lösung, da hier lediglich zwei Container benötigt werden: das eigentliche E-Mail-Archiv sowie die zugehörige PostgreSQL-Datenbank.

OpenArchiver installiert zusätzlich Apache Tika. Dadurch können nicht nur die E-Mails selbst, sondern auch deren Anhänge indexiert und durchsucht werden. Ein weiterer wesentlicher Unterschied besteht darin, dass Mail Archiver die archivierten E-Mails vollständig in einer PostgreSQL-Datenbank speichert. OpenArchive hingegen speichert die E-Mails einschließlich der Anhänge direkt im Dateisystem und nutzt die Datenbank hauptsächlich für die Indexierung und Verwaltung. Letzteres könnte bei einem späteren Wechsel auf ein anderes System von Vorteil sein.

Trotzdem werde ich mich aufgrund der einfacheren Handhabung und weil nur wenige Personen betroffen sind, höchstwahrscheinlich für Mail Archiver entscheiden. Das System bietet bereits einige Funktionen, die OpenArchive derzeit noch nicht besitzt, beispielsweise eine Zwei-Faktor-Authentifizierung. Außerdem lassen sich Benutzer mit eingeschränkten Rechten einfacher einrichten, sodass sie ihre E-Mail-Konten selbst verwalten können.

Bild: Sony

In dieser Woche hat Sony außerdem die neue FX5-Videokamera vorgestellt. Sie besitzt ungefähr die Abmessungen der Sony FX3, ist jedoch als reine Cinema-Kamera ausgelegt und unterstützt diesmal auch RAW- sowie Open-Gate-Aufnahmen. Mit einem Preis von knapp 5.000 Euro bewegt sie sich allerdings bereits in der Oberklasse.

Trotz des hohen Preises gibt es einige Kritikpunkte bei der Bedienung. So muss die Kamera beispielsweise beim Wechsel des Aufnahmeformats, also etwa der Auflösung oder Bildrate, teilweise neu gestartet werden. Auch andere Aspekte der Bedienung sollen noch nicht optimal umgesetzt sein. Dafür verfügt die Kamera über einen neu entwickelten Sensor, der nicht nur zwei, sondern gleich drei Basis-ISO-Werte bietet. Dies soll dazu beitragen, besonders klare und rauscharme Videos aufzunehmen. Allerdings sollte man beachten, dass die Sony FX5 trotz ihres Preises derzeit keine interne Aufzeichnung ermöglicht.

Ein weiteres großes Thema dieser Woche war die künstliche Intelligenz. Für Schlagzeilen sorgte ein von OpenAI initiierter Test, bei dem eine KI angeblich selbstständig aus einer gesicherten Umgebung ausbrechen und ohne menschliches Zutun ein anderes Unternehmen angegriffen haben soll. Wie viel Wahrheit tatsächlich hinter diesen Berichten steckt, lässt sich derzeit nur schwer nachvollziehen. Dennoch erinnert ein solcher Vorfall unweigerlich an Szenarien, wie sie aus den Terminator-Filmen bekannt sind.

Diese Meldungen haben erneut Sicherheitsbedenken ausgelöst. Viele befürchten, dass mit immer leistungsfähigeren KI-Modellen wie ChatGPT, Claude und anderen Technologien Software auf den Markt kommt, deren Risiken sich derzeit nur schwer abschätzen lassen.

In dieselbe Richtung geht auch eine weitere Meldung: Ein Pastor hat OpenAI verklagt, weil ChatGPT nach seiner Darstellung Ratschläge gegeben haben soll, die zu einer lebensbedrohlichen Situation geführt hätten. Zwar ist allgemein bekannt, dass KI-Modelle Fehler machen oder Halluzinationen erzeugen können, bei denen sie Fakten frei erfinden, dennoch wirft ein solcher Fall erhebliche Fragen hinsichtlich der Verantwortung auf.

KI Bild erstellt mit Gemini

Eine weitere aktuelle Diskussion betrifft das Urheberrecht. Wem gehören die Rechte an einem von einer KI erzeugten Bild? Demjenigen, der den Prompt erstellt hat, oder möglicherweise sogar der KI selbst? Würde Letzteres rechtlich anerkannt, könnten die Urheberrechte letztlich den Entwicklern der jeweiligen KI-Modelle zustehen. Deshalb habe ich ja auch dieses obige Bild erstellen lassen. Auch diese Frage bedarf dringend einer rechtlichen Klärung und möglicherweise neuer gesetzlicher Regelungen.

Alles in allem wieder sehr ereignisreiche Woche.  Ich hoffe dass euch die Artikel gefallen und freue mich auf eure Fragen und Kommentare.

ciao tuxoche

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