Google hat wie einer Mitteilung von Freelens zu entnehmen ist, die umstrittene Bildersuche auch in Deutschland, zumindest für Smartphones aktiviert. Eine entsprechende, strafbewehrte Unterlassungserklärung hat Google nicht abgegeben, weshalb die Klage nun der Weg ist… Klagen klärt 😉
Die Petition gegen die neue Bildersuche von Google wollte ursprünglich die gesammelten Unterschriften an Google übergeben, nur haben die Organisatoren der Petition sich offenbar umentschieden, und wolen die Unterschriften „öffentlichen Einrichtungen, z.B. Parteien“ übergeben. Dies in einem Wahljahr zu machen, ist m.E. ein sclechter Scherz, die Parteien sind jetzt noch mehr mit sich selbst beschäftigt als an wirklichen Problemlösungen interessiert zu sein.
Wenn man sich den Pressespiegel anschaut, kann man ersehen, wie dreist Google seine eigenen Interessen durchsetzt, und trotz häufiger negativer Kritik einfach weitermacht. Es bleibt zu hoffen, das sich noch mehr Unternehmen finden, und gerichtlich klären lassen, ob diese Form der sogenannten Bildersuche mit dem deutschen Urherbrecht vereinbar ist; meine persönliche Meinung habe ich schon in dem Artikel kundgetan.
Wie findet ihr das, seit ihr mit Googles Vorgehen einverstanden? Oder ist es nur das große Unbehagen. Ich würde mich über Kommentare freuen
ciao tuxoche
[tags]Klage,Googles Bildersuche,Urheberrecht[/tags]
Ein verschärftes Urheberrecht benötigen wir nicht, Peter. Abgesehen von der Smartphone-Version ist die neue Bildersuche in Deutschland ja noch nicht freigeschaltet. Wie groß darf ein Thumbnail sein? 120 x 180 Pixel oder vielleicht doch noch 600 x 400 Pixel? Lassen wir Marketing-Rechnerei wie Retina-Displays mal außer acht, wie groß sind dann die Displays der Smartphones? Da sehe ich die Gefahr, dass ein Richter zu dem Entschluß kommt, dies sei doch nicht wesentlich größer als bisher übliche Thumbnails.
Die Unterschriftenliste hat ihre Wirkung nicht verfehlt, so viel kann ich bereits zusichern. Dank der Unterstützer wird sich Google bald sehr unangenehme Fragen gefallen lassen – und beantworten – müssen. Mehr darf ich derzeit nicht sagen, um nichts zu gefährden. Nur so viel: Es sind längst nicht mehr „nur“ über 1900 Fotografen und Betreiber von Webseiten, die sich zusammengetan haben, denn auch zahlreiche Verbände und Organisationen sind auf den Protestzug aufgesprungen.
Ein verschärftes wohl nicht da hast du Recht, aber eins, das u.a. auf neue Medien eingerichtet ist, und dann auch die Frage der Thumbnail Größe klärt, brauchen wir, denke ich schon. Denn die bisherige Rechtsprechung des BGH, die dazu führte, das Thumbnails erlaubt sein sollen, resultiert doch aus einer Lücke im Gesetz, die durch BGH seinerzeit ausgelegt hat.
Und ich sehe auch die Gefahr, das mit weitergehender Entwicklung die Thumbnailgröße steigt. Du führst zu Recht Smartphones an, die sind aber schon bei Full-HD Displays gelandet, deshalb ist aus meiner Sicht eine nennen wir es Weiterentwicklung des UrHG.
Ich hoffe sehr, das die Aktion wirklich Wirkung zeigt (ich habe ja auch unterzeichnet), aber alleine der Glaube fehlt mir.
Was hätte Google wohl mit der Unterschriftenliste getan? Gelächelt und sie ungelesen in den Papierkorb befördert. Dank des großes Presse-Echos ist Google bestens über die Petition informiert. Wir haben, dank einiger bekannter Urheberrechtler direkte Kontakte zur Politik, so dass die Liste nicht irgendwo in einem Parteibüro verschwindet.
Dennoch danken wir Dir für Deinen Beitrag und die Unterstützung der Protestaktion. Hoffe mal, dass Freelens da nicht zu früh geschossen hat.
Danke für deinen Kommentar Michael. Sicherlich wird Google über die Aktion informiert sein, aber der Aufschrei hat sie ja nicht abgehalten, es trotzdem freizuschalten. Und ich denke auch, das wir keine Verschärfung des Urheberrechtes brauchen. Was vielleicht fehlt, wäre eine Definition des Begriffes „Thumbnail“ (wie gross darf so ein Vorschaubildchen sein). Aber warum hast du die Befürchtung, das Freelens zu früh geschossen hat?