Google und die neue Bildersuche

Von | 30.Januar. 2013

Etwas erschüttert durch die Diskussion auf dslr-forum.de zu der neuen Google Bildersuche, habe ich mich mal auf den Weg gemacht und versucht, mir ein eigenes Bild zu machen.

Im Dslr-Forum waren die Meinungen geteilt, einige sehen dies neue Option bei Google als unzulässiges Content-Angebot, weil der Urheber hierzu seine Zustimmung geben und im Zweifelsfall auch dafür bezahlt werden muss, andere sehen es pragmatisch und wollen die Bilder-Suche per robots.txt aussperren, wieder andere sehen den Konflikt zwischen „gefunden werden wollen“ und bis zu welcher Grenze der Suchanbieter gehen darf.

Spiegel und c’t berichten in ihren Tickern über diese neue Bildersuchmaschine.

Da die neue Funktion in Deustchland noch nicht freigeschaltet ist, hat man im Moment aber die Möglichkeit, beide zu vergleichen.

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Ein Screenshot der US-Google Seite, Suchbegriff Grand Canyon, angezeigt wird das Bild in Auflösungen herauf bis zu 2800×2100 Pixeln (soweit von der Original-Seite zur Verfügung gestellt)

 

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Ein Klick auf irgendeins der Bilder führt zu dieser Seite. Zur Original Seite gelangt man entweder durch einen Klick auf das Bild oder den Button „Visit Page“

 

Die deutsche Google-Seite blendet die Original-Seite per iframe ein und das gesuchte Bild erscheint auf der linken Seite.

Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 29.04.2010 geurteilt, das der Diensteanbieter nicht wegen Urheberrechtsverletzung in Anspruch genommen werden darf, wenn urheberrechtlich geschützte Werke in Vorschaubildern der Suchmaschine wiedergegeben werden. Auch wenn man so etwas im Urheberrechtsgesetz nicht findet, so muss man konstatieren, das der BGH für die Auslegung des geltenden Rechtes Sorge tragen muss, um es etwa im Lichte technischer Änderungen der Lebenswirkleit anzupassen. Hier wäre eigentlich die Politik gefordert.

Ich denke mal, dass hier zunächst objektiv die Grenze von Vorschaubildern überschritten ist, wenn die Bilder in voller Auflösung angezeigt werden, und demzufolge wäre die o.g. Entscheidung des BGH nicht mehr auf den neuen Dienst anwendbar.

Für diejenigen, die von Bildern oder anderen geschützen Werken leben, ist dies natürlich kritsch, zum einen weil ein Bild völlig aus dem Kontext gerissen wird (da nützt auch der Button nichts) und sie verlieren massiv die Möglichkeit, auf der eigenen Seite zu dem Bild ihre eigenen Dienstleistungen zu präsentieren oder auch durch Besuche auf der eigenen Seite Einnahmen z.B. durch Werbung zu realisieren.

Dementsprechend regt sich der Protest und eine Seite, in der zu einer Petition aufgerufen wird, gibt es auch schon. Ob es allerdings gut ist, eine solche Protestaktion ausgerechnet über Google+ zu organisieren, sei jetzt mal dahingestellt.

Die andere Option, über technische Maßnahmen, Bilder oder andere Werke, Texte von der Indexierung auszuschließen, kann auch nicht richtig sein, den wenn im Lichte der o.g. BGH Entscheidung nur Vorschaubilder zulässig sind, dann darf Google es nicht nutzen, unabhängig davon ob sie es technisch können.

Ist es denn tatsächlich ein qualitativer Unterschied zu der (im Moment noch) verfügbaren Lösung über bei google.de. Dort ist bei der Bildersuche ein Vorschaubild (bei welcher Größe hört das überhaupt auf) zu sehen, und klicke ich darauf erscheint meine Seite und das Vorschaubild. Nichts anderes passiert aber grundsätzlich bei der schon google.com verfügbaren neuen Lösung.

Trotzdem befürchten Webseitenbetreiber (und manche mit englischsprachigen Inhalten haben das auch schon festgestellt) einen Rückgang der Webseitenbesucher. Ist es richtig, das ein sehr großer Suchmaschinenbetreiber, oder soll ich sagen de facto Monopolist, den Rest des Internets abklemmt und sich alles nur noch über google abwickelt?

Suchmaschine ja, aber Content-Anbieter, der mit fremden Inhalten Kasse macht, nein. Auch wenn ich persönlich vielleicht weniger betroffen bin, weil Fotografie für mich ein Hobby ist, habe ich die Petition mitunterzeichnet.

ciao tuxoche

[tags]Google,Bildersuche,Protest[/tags]

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